Was kostet ein Steuerberater???
Das kommt darauf an! Diese Aussage gilt leider auch für die bei uns entstehenden Kosten. Bedenken Sie jedoch, jeder 3. Steuerbescheid ist fehlerhaft! Insgesamt können Sie nur gewinnen, denn ein guter Steuerberater macht sich bezahlt.
Für das Erstgespräch in unserer Kanzlei fallen für Sie natürlich keinerlei Gebühren an.
Das Honorar für die Steuerberatung bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach StBGebV 180 € zzgl. der Umsatzsteuer. Bei Auftragserteilung wird diese Beratungsgebühr angerechnet.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchführungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel rechnen wir maximal eine mittlere Gebühr ab.
Für die Lohnbuchführungen ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen rechnen wir eine Wert- oder Zeitgebühr nach StBGebV ab.
Nur zufriedene Mandanten sind gute Mandanten. Leistung und Gegenleistung sollten immer im Einklang stehen!