Was ändert sich 2026

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026

Höherer Grundfreibetrag und mehr Geld für Familien

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

Auch Familien profitieren 2026 von steuerlichen Anpassungen: Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um auf 9.756 Euro.

Energie wird spürbar günstiger

Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 greifen und die Energiekosten spürbar senken:

Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe
Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen profitieren von der niedrigeren Stromsteuer.
Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro, ab 2027 in voller Höhe von 3 Mrd. Euro jährlich eingeplant.
Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten
Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen werden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet, also bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden. Der Bund bezuschusst die Preissenkung über den Klima- und Transformationsfonds: Für 2026 mit 6,5 Mrd. Euro, für sie nächsten vier Jahre mit insgesamt 26 Mrd. Euro.
Abschaffung der Gasspeicherumlage
Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.

Höhere Pendlerpauschale schafft mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land

Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Wer weite Wege zur Arbeit hat, wird also spürbar entlastet: im Jahr 2026 um insgesamt circa 1,1 Mrd. Euro und ab 2027 jährlich um insgesamt circa 1,9 Mrd. Euro. Zudem erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

Wer privat elektrisch fährt, bezahlt auch in Zukunft keine Kraftfahrzeugsteuer für sein E-Auto: Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert und macht Elektroautos damit vor allem für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen besser bezahlbar. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 45 Mio. Euro. Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren an – auf bis zu 370 Mio. Euro im Jahr 2030. Die Befreiung von der Kfz-Steuer setzt gezielte Kaufanreize für Elektroautos und stärkt damit die Automobilindustrie, die zentral ist für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovation in Deutschland.

Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver

Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen). Die Aktivrente ist nicht nur ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen, sondern tritt auch dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen. Zudem hilft die Aktivrente dabei, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie stärkt Branche

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Die höheren Pauschalen sind Teil eines größeren Pakets der Bundesregierung, das Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft erleichtert.

Investitionsbooster stärkt Forschung

Um Investitionen in Forschung zu fördern, werden bei der Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag deutlich erhöht und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz. Ab dem Jahr 2026 wird bei der steuerlichen Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben.

Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt 2026

Neben Entlastungen sieht der Bundeshaushalt 2026 Rekordinvestitionen vor, die die Modernisierung Deutschlands konsequent fortsetzen und Wachstum, Beschäftigung und Reformen anschieben – kurz: die das Leben der Bürgerinnen und Bürger besser und an vielen Stellen auch einfacher machen.

Um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken, investiert die Bundesregierung insbesondere in die Verkehrsinfrastruktur, in Bildung und Betreuung, in neuen Wohnraum, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz und in die innere und äußere Sicherheit. Insgesamt plant der Bund im Jahr 2026 mit Investitionen in Höhe von 126,7 Mrd. Euro. Davon stammen 48,9 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und 21,7 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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Dipl.-Betrw. (FH)
Stefan Schubert
Steuerberater
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